Arbeitsrecht
Wir unterstützen und vertreten engagiert Unternehmen jeder Größenordnung in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragen. Über eine fundierte Beratung/Vertretung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht hinaus bringen wir unternehmerisches Verständnis, oft Branchenkenntnis, praktisches Know-how für die Umsetzung von Projekten und Gefühl für Verhandlungssituationen – gerichtlich und außergerichtlich – mit.
Strategie, Vorbereitung, Durchführung (Erstellung von Kündigungen, Abmahnungen etc.) sowie Vertretung im Kündigungsschutzprozess; auch von sog. "Unkündbaren“ – beispielsweise Schwerbehinderte, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit, Betriebsräte, Personalräte
Abwehr von Kündigungsschutzklagen und Verhinderung (zu) hoher Abfindungszahlungen – auch durch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld der Kündigung
Optimale Gestaltung neuer und Optimierung bestehender Verträge/Dokumente von arbeitsrechtlicher Relevanz jeder Art, z.B.
- Arbeitsverträge
- Dienstwagenüberlassungsverträge
- Zielvereinbarungen
- Provisionsvereinbarungen
- Fortbildungsverträge
- Aufhebungsverträge
Analyse, rechtssichere Gestaltungsvorschläge, Begleitung bei den Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan, Vertretung in der Einigungsstelle
- Vorbereitung von Anhörungsschreiben
- Ausarbeitung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- Führung arbeits-/verwaltungsgerichtlicher Beschlussverfahren, z.B. Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellung, Versetzung und Eingruppierung
- Vertretung in Einigungsstellenverfahren
- Begleitung sozialplanpflichtiger Maßnahmen incl. Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Begleitung und Anfechtung von Betriebsrats-/Personalratswahlen
- Ausschluss von Betriebsrats-/Personalratsmitgliedern
Wir kümmern uns um alle Fragestellungen rund um das Anstellungsverhältnis von Geschäftsführern und Vorständen (Erstellung, Kündigung, Aufhebungsverträge etc.) und vertreten dabei erforderlichenfalls engagiert und effektiv vor Gericht.
Wir haben eine besondere Expertise im Bereich des Sparkassenarbeitsrecht und des öffentlichen Dienstes; so kennen wir uns im Bereich des TVöD als auch in den Feinheiten des BayPVG aus und beraten und vertreten laufend einige bayerische Sparkassen sowie andere Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts.
Gerne halten wir zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen maßgeschneiderte Schulungen – auch vor Ort in Ihrem Unternehmen – ab.
Ihre Ansprechpartner
Tobias Schwartz
München-Bogenhausen
Tel.: +49 89 2324169-0
tobias.schwartz@lkc.de
Prof. Dr. Andreas Quiring
München-Bogenhausen
Tel.: +49 89 2324169-0
andreas.quiring@lkc.de