Compliance/ Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht

„Compliance“ bekommt - über die inzwischen selbstverständlich gewordene Korruptionsbekämpfung hinaus - aufgrund zahlreicher gesetzgeberischer Initiativen (Lieferkettengesetz, geplantes Unternehmensstrafrecht) immer neue Bedeutungen und deutlich höhere Relevanz. Beispielhaft sind zu nennen steuerliche (tax), datenschutzrechtliche (data protection) und wettbewerbsrechtliche (anti-trust) Compliance.

Die stetig wachsenden regulatorischen Compliance-Anforderungen bringen mittelständische Unternehmen leicht an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Wir helfen Ihnen nicht erst weiter, wenn Sie schon vor Herausforderungen strafrechtlicher Art stehen, also bspw. der Staatsanwalt vor der Türe steht. Angemessene unternehmensinterne Compliance Management Systeme (CMS) können vorbeugend verhindern, dass es überhaupt zu Compliance-Verstößen und strafrechtlichen Konsequenzen kommt. Wenn es trotz aller Vorsicht doch zum Verstoß gekommen ist, dann kann ein professionelles CMS strafmildernd oder gar strafbefreiend für den Unternehmer und seine Führungskräfte wirken.

Wir beraten Sie dabei fundiert bei allen Aufgabenstellungen im Bereich der Compliance (Risikoanalyse, wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen, Umsetzung, Verbesserung, Strafrecht). Besonders im Steuerstrafrecht arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und anderen Rechtsanwälten der LKC-Gruppe zusammen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Holger Jahn

München-Bogenhausen
Tel.: +49 89 2324169-0
holger.jahn@lkc.de

Dr. Alexander Frank

München-Bogenhausen
Tel.: +49 89 2324169-0
alexander.frank@lkc.de