Vertrauensanwalt

Unsere Kanzlei ist als Vertrauensanwalt für diverse Unternehmen als interne Meldestelle bzw. als Beschwerdestelle tätig.

Hierbei unterliegen wir keinerlei Anweisungen durch unsere Mandanten.

Was ist ein Vertrauensanwalt?

Vertrauensanwalt ist ein vom Unternehmen beauftragter, externer Rechtsanwalt. Er fungiert als externer Ansprechpartner für alle Mitarbeiter und Personen, die bei Abgabe von Hinweisen Bedarf an einem objektiven und vertraulichen Gespräch haben.

Der Hinweisgebergeber/Whistleblower erhält bei Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensanwalt absolute Vertraulichkeit und auf Wunsch auch Anonymität zugesichert. Auf etwaige Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden hat der Vertrauensanwalt keinen Einfluss.

Wenn Sie einen Hinweis geben oder eine Beschwerdemeldung abgeben wollen, so ist dies online über die unten verlinkten Formulare möglich oder melden Sie sich unter der Telefonnummer: +49 89 2324169-23.

Wenn Sie einen Hinweis nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben wollen, klicken Sie hier:

Wenn Sie eine Meldung nach Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz (LkSG) oder als Whistleblower eine Information geben wollen, klicken Sie hier: