Meldung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder als sonstiger Whistleblower abgeben

Hier können Sie Meldungen für die Unternehmen und deren Lieferkette abgeben, die wir beim Beschwerdeverfahren unterstützen. Außerdem können Sie hier sonstige Informationen als Whistleblower abgeben, die Unternehmen betreffen, für die die wir als Whistleblowerstelle fungieren. Als Rechtsanwälte sichern wir Ihnen dabei die vertrauliche Behandlung und Nichtweitergabe Ihrer Identität an das betroffene Unternehmen zu.

Bitte übermitteln Sie uns nur solche Informationen, die nach Ihrem besten Wissen zutreffend sind.

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Es ist möglich, die Meldungen online über das unten stehenden Formular zu übermitteln,
oder melden Sie sich unter der Telefonnummer: +49 89 2324169-23.



    Bitte geben Sie den genauen Namen des Unternehmens an, für das die LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Vertrauensanwalt/interne Meldestelle tätig ist.

    Bitte geben Sie an, in welcher Beziehung Sie zu dem Unternehmen stehen, für das die LKC Rechtanwaltsgesellschaft mbH als Vertrauensanwalt/interne Meldestelle tätig ist. Wenn Sie "Sonstiges" wählen, dann erläutern Sie dies bitte im nachfolgenden Hinweisfeld näher.

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    Bitte geben Sie an, in welcher Beziehung Sie zu dem Unternehmen stehen, für das die LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbB als Vertrauensanwalt/interne Meldestelle tätig ist. Wenn Sie "Sonstiges" wählen, dann erläutern Sie dies bitte im nachfolgenden Hinweisfeld näher.

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    In welchem Land hat sich der Vorgang ereignet?




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