Meldung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder als sonstiger Whistleblower abgeben
Hier können Sie Meldungen für die Unternehmen und deren Lieferkette abgeben, die wir beim Beschwerdeverfahren unterstützen. Außerdem können Sie hier sonstige Informationen als Whistleblower abgeben, die Unternehmen betreffen, für die die wir als Whistleblowerstelle fungieren. Als Rechtsanwälte sichern wir Ihnen dabei die vertrauliche Behandlung und Nichtweitergabe Ihrer Identität an das betroffene Unternehmen zu.
Bitte übermitteln Sie uns nur solche Informationen, die nach Ihrem besten Wissen zutreffend sind.
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Es ist möglich, die Meldungen online über das unten stehenden Formular zu übermitteln,
oder melden Sie sich unter der Telefonnummer: +49 89 2324169-23.
Dieses Beschwerdeportal der LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ermöglicht es Ihnen, Beschwerden im Zusammenhang mit menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu melden. Hierunter sind v.a. die vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erfassten Sorgfaltspflichtenverletzungen zu verstehen.
Das LkSG gilt seit dem 01.01.2023. Es soll für Transparenz und nachhaltige, faire Arbeitsbedingungen sorgen, indem große Unternehmen Verantwortung für die Menschenrechte und Umwelt nicht nur im eigenen Geschäftsbereich, sondern auch in ihrer Lieferkette übernehmen – also auch außerhalb Deutschlands. Teil dieser Verantwortung ist ein Beschwerdesystem, bei dem eigene Mitarbeiter sowie Mitarbeiter von Lieferanten Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG melden können, so z.B. bei unsicheren Arbeitsbedingungen.
Außerdem steht das Beschwerdeportal der Abgabe von Informationen jenseits von HinSchG und LkSG offen, soweit diese Unternehmen betreffen, für die die LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als allgemeine Whistleblowerstelle fungiert.
Weitere Informationen zum Ablauf des Beschwerdeverfahren entnehmen Sie der jeweiligen Verfahrensordnung des Unternehmens/der Organisation/der Einrichtung.
Das Online-Beschwerdeverfahren führt Sie Schritt für Schritt durch den Meldevorgang. Nach Einreichung der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Für eventuelle Rückfragen bitten wir um die Angabe einer Kontaktmöglichkeit. Wollen Sie komplett anonym bleiben, müssen Sie sich mit einer Alias-Emailadresse melden.
Die eingereichte Meldung wird ausschließlich von erfahrenen Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen (Vertrauensanwalt) eingesehen. Der Vertrauensanwalt wird den beauftragten Ansprechpartner des Unternehmens/der Organisation/der Einrichtung über den Inhalt der Meldungen, soweit sie in Bezug auf das LkSG oder in sonstiger Weise relevant sind, informieren. Dabei geben wir Ihre Identität ausschließlich dann weiter, wenn Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Beschäftigte und Geschäftspartner, aber auch andere außenstehende Dritte (im folgenden auch „Hinweisgebender“ genannt) können im Beschwerdeverfahren auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf die Verletzung von menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten sowie sonstige Missstände hinweisen, die im Geschäftsbereich unseres Auftraggebers oder entlang der Lieferkette unseres Auftraggebers entstanden sind, und – sofern ausdrücklich gewünscht, anonym – einer Ombudsperson/einem Vertrauensanwalt mitzuteilen. Die Inanspruchnahme ist für den Hinweisgebenden kostenfrei.
Die übermittelten Informationen behandeln wir streng vertraulich und – sofern ausdrücklich gewünscht – anonym. Die Inanspruchnahme ist für den Hinweisgebenden kostenfrei. Wir als Ombudsperson/Vertrauensanwalt sind stets als unabhängige Rechtsanwälte tätig und unterliegen keinen Anweisungen durch das beauftragende Unternehmen.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, gewährleistet dieses Verfahren ausreichend Schutz Ihrer Anonymität.
Wenn Sie eine Beschwerde/einen Hinweis abgeben möchten, füllen Sie das folgende Formular aus.
Bitte bedenken Sie ferner, dass eine Beschwerde/ein Hinweis nachteilige Folgen für Mitarbeiter, Geschäftspartner und andere Betroffene haben kann. Geben Sie Ihre Beschwerde/Ihren Hinweis darum mit größter Sorgfalt ab.
Zunächst fragen wir Sie, ob Sie eine Beschwerde/einen Hinweis geben oder unseren Rat als Vertrauensanwalt suchen.
Sodann können Sie wählen, ob Sie die Beschwerde/den Hinweis namentlich machen oder anonym bleiben wollen.
Es folgt eine Abfrage zur Vertraulichkeit.
Sodann müssen Sie zwingend angeben, welches Unternehmen, für die wir als Vertrauensanwalt/Beschwerdestelle fungieren, betroffen ist.
Sodann werden Ihre Daten bzw. ein Pseudonym und Ihre Mailadresse abgefragt.
Danach fragen wir Sie nach dem Inhalt Ihrer Meldung. Verfassen Sie die Beschwerde/den Hinweis bitte so, damit wir bzw. unser auftraggebendes Unternehmen in der Lage sind, dieser Beschwerde/dem Hinweis auch nachgehen zu können.
Sie können außerdem eine Datei, z.B. ein Foto, als Anhang übermitteln. Denken Sie bitte daran, dass Ihre Informationen eventuell einen Rückschluss auf Ihre Person zulassen.
Solange Sie selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, gewährleistet diese Webseite einen technischen Schutz Ihrer Anonymität. Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an der von Ihnen gemeldeten Beschwerde/Hinweis interessiert sind.
Alles weitere entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung des auftraggebenden Unternehmens.